SYSTEME ZUR ANGRIFFSERKENNUNG (SzA)
Wir unterstützen Sie, mit unserem Partner TÜV Trust IT, im gesamten Themenbereich SzA
SYSTEME ZUR ANGRIFFSERKENNUNG (SzA)
SYSTEME ZUR ANGRIFFSERKENNUNG (SzA)
Wir unterstützen Sie, mit unserem Partner TÜV Trust IT, im gesamten Themenbereich SzA
SYSTEME ZUR ANGRIFFSERKENNUNG (SzA)
SzA beschreiben einen Service, Technik allein erfüllt nicht die Forderung des BSI
SYSTEME ZUR ANGRIFFSERKENNUNG (SzA)
SzA beschreiben einen Service, Technik allein erfüllt nicht die Forderung des BSI
Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen seit Jahren auch die Risiken durch Cyberangriffe. Daher gehören u.a. Prozesse, Kundendaten und Firmengeheimnisse schon lange zu kritischen Informationen. Viele Unternehmen haben diese Bedrohung erkannt und bereits stark in den Ausbau ihrer Security-Infrastruktur investiert. Mit diversen Rechtsvorschriften wird außerdem ein regulativer Rahmen geschaffen.
Problematisch ist, dass es häufig mehrere Monate dauert, bevor ein Cyberangriff entdeckt wird, sodass Angreifern viel Zeit bleibt, sich im Unternehmen umzusehen und wertvolle Informationen zu stehlen oder durch Verschlüsselung eine Erpressung vorzubereiten.
Durch ein System zur Angriffserkennung (SzA) ist es möglich einen Cyberangriff frühzeitig zu entdecken und sofort eine Reaktion einzuleiten. Das SzA fungiert dabei als Alarmanlage und durch seinen ganzheitlichen Ansatz werden die Informationen aller überwachten Systeme zentral zusammengeführt und ausgewertet. Diese schnelle Reaktion bewahrt vor Schaden und nimmt dem Angreifer Zeit. Nicht umsonst sind KRITIS-Betreiber nun zum Handeln gezwungen und müssen bis zum 1. Mai 2023 ein SzA einsetzen. Damit erfüllen Sie zudem die Anforderungen aus BSIG §8a. Gerne unterstützen wir Sie mit einem großen Leistungsspektrum rund um dieses Thema.
Wissen Sie nicht, ob Sie diese Anforderungen erfüllen müssen? – Mehr zu den rechtlichen Anforderungen erfahren Sie hier.
Vorgehensweise
Unsere Kunden profitieren von unterschiedlichen Leistungen zum Thema Systeme zur Angriffserkennung (SzA)
Vorgehensweise
Unsere Kunden profitieren von unterschiedlichen Leistungen zum Thema Systeme zur Angriffserkennung (SzA)
- Vorprojekt SzA: Im Rahmen eines Vorprojektes unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihrer Ausschreibung zu einem SzA. Wir achten dabei auf die wesentlichen Aspekte und stellen die richtigen Fragen, um die bestehenden Rechtsvorschriften zu erfüllen und das passende SzA auszuwählen.
- Technische Bestandsprüfung: Wir analysieren Ihre technische Security-Infrastruktur und bewerten sie. Sie erhalten von uns eine Handlungsempfehlung für die effektive Absicherung Ihres Unternehmens.
- IT-Security Beratung: Wir beraten Sie auf Ihrem Weg zur bestmöglichen Absicherung gegen Cyberangriffe. Wir gleichen Ihre IT-Security Infrastruktur mit den durch Rechtsvorschriften geforderten Standards ab und definieren die Schritte zu einer optimierten IT-Security Landschaft.
- BSI-Gesetz §8a Prüfung: KRITIS-Betreiber sind aufgefordert im Rahmen von BSIG §8a (3) auch den Einsatz eines Systems zur Angriffserkennung alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen. Wir führen diese Prüfung gerne für Sie durch. Mehr erfahren Sie hier.
- SzA-Prüfungen gemäß EnWG §11 (1f) für Unternehmen im Sektor Energie über die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH.
Ihr Nutzen
- Als TÜV kennen wir die rechtlichen Vorschriften zum Thema Systeme zur Angriffserkennung (SzA). Wir helfen Ihnen bei der Bewertung Ihrer Situation und begleiten Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
- SzA-Beratung und Einsatz eines SOC: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Bestandsaufnahme zu einem geeigneten SzA und der Analyse der Security-Umgebung, sondern bieten Ihnen über unser Joint-Venture, die Certified Security Operations Center GmbH, ein leistungsfähiges SOC an.
Unter Angabe einer E-Mail Adresse können wir Ihnen gerne weitere Informationen zu unserem SOCaaS zusenden.
* Mit Stern markierte Felder sind Pflichtfelder.